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Staatsanwalt sieht Morddrohungen nicht weiter verfolgenswert

Drohungen gehören, leider, zum Alltag, wenn mensch sich antifaschistisch engagiert. Sie sollten nicht, aber sie tun es. (Sexistische) Beschimpfungen und allgemein Leute, die ihren Frust an einem los werden wollen – alles dabei.

Übel wird es allerdings, wenn es sich um konkrete Morddrohungen handelt. So wie im Vorlauf der Demonstration gegen die Identitären am 17. Mai. Die Identitären haben sich bei den großen ideologischen Brüdern und Schwestern aus der Naziszene ein paar Tricks abgeschaut und einen AntiAntiFa-Artikel veröffentlicht (Danke an dieser Stelle auch an die Presse und Armin Wolf, die daraus zitiert haben, großes Kino).

Kaum veröffentlicht, hagelte es darunter schon Beleidigungen und eine konkrete Morddrohung eines Fans der Identitären. Jens Peter E. meinte es sei lustig, wenn den sieben angesprochenen Antifaschist_innen der Schädel mit einer 10-Euro-Bauhaus-Axt gespalten wird.

Hier der Screenshot:

staatsanwaltmorddrohungenBEARBEITET

Das fühlt sich wirklich nicht besonders toll an. Jens Peter E. hat übrigens mit Klarnamen gepostet. Der Verfassungsschutz hat einen Bericht erstellt und eine Anzeige entgegegen genommen. Auf Grund dieses Vorfalls hatte ich beschlossen, nicht an der Demonstration teilzunehmen, da damit zu rechnen war, dass die Identitären ihre Axt-Fans mitbringen. Schlägertrupps, wie auch bei anderen Demonstrationen üblich, postieren sich gerne in Seitengassen von antifaschistischen Demonstrationen. Die Anzeige lautete „Gefährliche Drohung“ und „Aufruf zu einer Straftat“.

Nun habe ich die Benachrichtigung bekommen, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Begründung: „Der Staatsanwalt hat keinen weiteren Grund zur Verfolgung von Jens Peter E.“ gesehen.

Schlusspointe: Bei dem Staatsanwalt handelt es sich um… genau… Hans-Peter Kronawetter.

Hier der Screenshot der Benachrichtigung- sensible Daten wurden unkenntlich gemacht.

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Wie konkret muss eine Morddrohungen gegen Antifaschist_innen werden, dass sie „verfolgenswert“ ist? Oder müssen wir erst mit gespaltenem Schädel auf der Straße liegen? Wir haben hier alles: Unzweideutige Drohung gegen konkrete Personen in der (social-media) Öffentlichkeit mit Klarnamen auf einer rechtsextremen Facebookseite. Klarer wird’s nicht mehr.

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