Nach meinem Auftritt bei Puls4 (mit Udo Guggenbichler und Ursula Stenzel im Dream-Team) habe ich eine Vergewaltigungsdrohungen bekommen.
Ich habe eine Anzeige eingebracht. Der Verfassungsschutz, der kontaktiert wurde, hat sich nie bei mir gemeldet oder sich das Mail genauer angeschaut. Obwohl es offensichtlich ist, dass das Mail aus dem rechtsextremen Lager kommt. Es scheint als wären Drohungen gegen Menschen nicht so wichtig wie Fensterscheiben.
Heute habe ich Post von Staatsanwalt Mag. Markus Göschl bekommen. Er sieht keine Drohung, sondern „emotional- und situationsbedingte Unmutsäußerungen“. Mit anderen Worten: Ich bin selbst schuld, wenn mir Leute sowas schreiben, was muss ich auch so emotional schlimme Situationen für Rechtsextreme herbeiführen. Das heißt, dass jeder Typ eine Frau mit Vergewaltigung bedrohen kann und dann auf Verständnis beim Staatsanwalt pochen darf, weil alles ja so emotional war. Die Mail wurde übrigens am Tag nach dem Fernsehauftritt gesendet, also eigentlich genug Zeit, um sich sehr genau zu überlegen was da drin steht.
wenn ich mich über einen strafzettel ärger und dem ausstellenden polizisten mit gewalt drohe, gilt das dann auch als emotional bedingte unmutsäußerung?
so ein unsinn, wirklich
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Dann darf ich nun dem Markus G. auch straffrei eine Vergewaltigung androhen? Wetten dass er das nicht als “Unmutsäusserung” auffasst?
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